Unter welchen Voraussetzungen kann ich fristlos gekündigt werden

Immer unangenehm, wenn es wirklich Gründe für eine fristlose Kündigung gibt. Sie ist für Arbeitnehmer verheerend, von einem Moment auf den anderen zerplatzen die persönlichen Grundlagen, Wünsche und Träume. Faktisch gibt es per sofort weder Gehalt noch Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen. Zudem greift die Sperrfrist von der Arbeitsagentur. Mindestens genauso schlimm ist, dass die Chancen auf einen anderen Arbeitsplatz damit gegen Null gehen. Die fristlose Kündigung muss vor neuen Arbeitgebern erklärt werden und das ist gar nicht mal so einfach. Denn jeder Personaler weiß, dass Unternehmen äußerst gute Gründe dafür haben müssen, den Arbeitnehmer schuldhaft zu entlassen.

In den meisten Fällen ist der Konflikt absehbar

In der Realität muss man – so ist es leider – sagen, dass eine solche Kündigung meistens nicht aus dem heiteren Himmel und schon gar nicht überraschend kommt. Aber wenn, dann richtig und in den allermeisten Fällen auch begründet. Vor der fristlosen Kündigung – das ist Pflicht – muss mindestens eine Abmahnung ausgesprochen bzw. schriftlich erfolgt sein. Der Arbeitnehmer ist also nicht zum ersten Mal deutlich negativ in Erscheinung getreten. Da geht es nicht um Kleinkram, der mit einem Gespräch auf Augenhöhe aus dem Weg geräumt werden könnte. Es geht um konkretes Fehlverhalten. Bei sogenanntem schwerwiegendem Fehlverhalten, kann sogar auf eine vorherige „Gelbe Karte“ verzichtet werden. Die fristlose Kündigung ist das letzte Mittel.

Beispiele für Kündigungsgründe – lediglich ein Auszug

Wer die übertragenen Arbeiten einfach verweigert, obwohl sie im Rahmen des Arbeitsvertrages zumutbar sind, bewegt sich auf glattem Eis. Pünktlichkeit am Arbeitsplatz ist eine Selbstverständlichkeit, zumal andernfalls die betrieblichen Abläufe massiv gestört und behindert werden. Das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens ist gefährdet. Wer permanent zu spät – oder gar nicht – bei der Arbeit erscheint, muss damit rechnen, bald arbeitslos zu sein. Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl, Verletzung der Verschwiegenheitspflicht – es gibt zahlreiche weitere Gründe, die schlichtweg aufzeigen, dass es so nicht weitergeht.

Zuvor alles versuchen, um die Probleme zu regeln

Schon im Sinne des Betriebsfriedens werden und müssen Arbeitgeber zunächst sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, den Konflikt kündigungsfrei zu deeskalieren. Am Anfang steht das Wort, die Aussprache, die Aufforderung ein Verhalten zu unterlassen und der Hinweis auf mögliche Maßnahmen. Auch die Versetzung in eine andere Abteilung und ähnliche Varianten sind denkbar. Bevor zum letzten Mittel gegriffen werden kann, müssen sämtliche Aspekte gründlich abgewogen werden. Dabei spielen Details wie die Unternehmenszugehörigkeit eine Rolle oder die Höhe des Schadens, für den der Mitarbeiter gesorgt hat. Einsichtigkeit ja oder nein? Besteht die Gefahr, dass das Vergehen erneut auftreten wird? Manchmal ist eine Aussprache nicht mehr möglich, das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet. Nicht selten landen solche Konflikte vor dem Arbeitsgericht.

Manchmal ist auch der Arbeitgeber schuld

Wie überall gibt es natürlich auch Arbeitgeber, die sich in diesem Zusammenhang als schwarze Schafe hervortun und den Arbeitnehmer auf möglichst kostengünstige Weise loswerden wollen, aus welchen Gründen auch immer. Sämtliche Gründe für eine fristlose oder außerordentliche Kündigung anzusprechen ist an dieser Stelle weder möglich, noch hätten sie rechtsverbindliche Aussagekraft. Mitarbeiter, denen eine fristlose Kündigung in den Briefkasten oder auf den Schreibtisch geflattert ist, sollten prüfen – oder besser anwaltlich prüfen lassen – ob und inwieweit die berechtigt ist. Schließlich können die Folgen für die persönliche Zukunft geradezu brutal sein. Wer auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg hat, kann gegen die ausgesprochene Kündigung klagen. Der schriftlich formulierte Einspruch muss zwingend innerhalb einer Frist von drei Wochen bei Gericht vorliegen. Danach geht gar nichts mehr.

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Seelisch aufrecht bleiben trotzt zerstörter Kommunikationsgrundlage

Mit einer solchen Maßnahme des Arbeitgebers ist das Kind eigentlich im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser gefallen. Gleichgültig, ob das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung als unwirksam oder wirksam erklärt. Eine Rückkehr zu einer normalen und vertretbaren Kommunikation ist kaum denkbar. Davor, sich beim Job, im Kollegium und mit dem Vorgesetzten wirklich noch wohlzufühlen, ist ein starrer Riegel vorgeschoben. Schon aus gesundheitlichen und psychischen Aspekten werden gekündigte Arbeitnehmer sich um einen anderen Arbeitsplatz bemühen. Das unbedingt Wichtige ist aber, damit er – oder sie – nicht vollkommen auf der Strecke bleibt, welches Ausmaß die Kündigung hatte. War sie betriebsbedingt? Das lässt sich erklären. Hat der Arbeitgeber eine Bagatellkündigung wegen eines vollkommen nichtigen Betrags ausgesprochen? Auch das lässt sich bei der Jobsuche erläutern und thematisieren. War es wirklich ein eklatanter Vertrauensbruch? Dann wird’s schon schwieriger. Also ist es ratsam, wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die fristlose Kündigung wenigstens in eine fristgerechte gewandelt wird.

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