Die Probezeit selbst hat vor allem zwei Aspekte: Für den Arbeitnehmer ist es die Möglichkeit, sich und seine Fähigkeiten vor dem Arbeitgeber zu beweisen. Für das Unternehmen ist es die Chance, den Arbeitnehmer unter Live-Bedingungen wirklich realistisch zu beurteilen. Passt alles, so wie beide Seiten sich das vorgestellt und erwünscht haben – oder gibt es doch Knackpunkte, die im Vorfeld nicht ersichtlich waren? Kein Mensch hat schon vorab ein definitives Interesse daran, ein Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden bzw. es nach der Probezeit nicht weiterzuführen. Viel zu kostspielig ist die Personalsuche. Aber manchmal geht’s einfach nicht anders. Wer aber die Probezeit erfolgreich bestanden hat, kann davon ausgehen, dass das Einstiegsgehalt jetzt angehoben wird. Aber welche Möglichkeiten sind vorhanden und wie hoch fällt die Gehaltserhöhung aus?
Planbar für beide Seiten – Gehaltserhöhung im Arbeitsvertrag
Schon beinahe der Normalfall ist es heutzutage, die Gehaltssteigerung nach der Probezeit bereits im Arbeitsvertrag festzuschreiben. Somit haben beide Seiten Sicherheit und müssen nicht anschließend wieder in mühsame Gehaltsverhandlungen eintreten. Sich bereits beim Einstellungsgespräch darüber zu unterhalten, hat nichts Unangenehmes oder Unseriöses. Auf eine Frage danach wird kein Personaler brüskiert reagieren und die Bewerbungsmappe dichtklappen. Ganz im Gegenteil, die Festsetzung von Gehalt und Gehaltsstufen ist die Basis jedes Jobs. Ein wenig pokern gehört zu den gewünschten und realistischen Zahlen sicherlich dazu. Erfahrungsgemäß sind die Spannen – je nach Branche und Position – aber keine extremen Variablen. Die Problematik ist eine ganz andere: Wer die Gehaltserhöhung nach der Probezeit bereits in den Arbeitsvertrag schreiben lässt, kann von einer Erhöhung von etwa bis zu 10 Prozent ausgehen, eher weniger. Wer auf den richtigen Augenblick nach der Probezeit wartet, hat aufgrund der erbrachten Leistungen der vergangenen Monate vielleicht noch etwas Spielraum nach oben.
Mit ein bisschen Verhandlungsgeschick und Eigenmotivation
Wenn Sie bei der Jobsuche im Vorstellungsgespräch und im Einstellungsgespräch überzeugt haben, sieht der Personaler in Ihnen eine ideale Perspektive. Im Arbeitsvertrag wird er dennoch von pauschalen Werten ausgehen. Was ihn – oder Sie – wirklich erwartet, ist nicht vorhersehbar. Sind Sie den Anforderungen des Jobs im Berufsalltag wirklich gewachsen. Bieten Sie wirklich den optimalen Kosten-/Nutzen-Faktor? Seriöse Arbeitgeber werden sich bemühen, auch in dieser Gehaltsfrage fair mit Ihnen umzugehen. Finanzielle Huldigungen können Sie in dieser Phase noch nicht erwarten. Dabei sollte man sich immer vor Augen halten, dass jeder Arbeitnehmer für den Betrieb eine kalkulierbare Größe sein muss. Das Gehalt – und auch die Gehaltserhöhung – errechnet sich aus der Personal-Produktivität. Welchen konkret analysierbaren und definierbaren Nutzen bringen Sie für das Betriebsergebnis? Haben Sie in den ersten Monaten gezeigt, was Sie draufhaben, können Sie durchaus mit einer entgegenkommenden Beurteilung rechnen. Haben Sie es gerade mal so geschafft, sich in die Betriebsabläufe einzufügen, und keine wirksamen Akzente gesetzt, wird die finanzielle Steigerung zurückhaltender ausfallen. In einem solchen Fall hätte eine im Arbeitsvertrag festgeschriebene Lohnerhöhung nach der Probezeit möglicherweise geholfen.
Lohnnebenleistungen starten häufig erst nach der Probezeit
Die Personalverantwortlichen werden versuchen, Sie und Ihre Fähigkeiten am Anfang so günstig wie möglich einzukaufen. In der Anfangsphase gehören Sie noch zu den variablen Kosten und nicht zu den fixen Gehaltspositionen. Sie sind bis hierhin jederzeit austauschbar. Leicht vollziehbar versucht man, sich zunächst weitestgehend unverbindlich zu halten. Das wirkt sich auch auf die Lohnnebenleistungen aus. Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorgen und weitere materielle Zuwendungen wie Zusatzversicherungen werden oftmals erst nach der überstandenen Probezeit aktiviert. Da die Firmen sich bei Assekuranz-Unternehmen refinanzieren, ist es für die Personaler umständlich, solche Verträge wieder zu kündigen. Außerdem will man – wie erwähnt – die Kosten gering halten, bis Sie den Beweis angetreten haben, dass Sie es wert sind. Im Endeffekt heißt das: Welche Gehaltserhöhung man Ihnen anbietet, liegt ausschließlich daran, wie Sie sich verhalten, darstellen, einsetzen und verkaufen.
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