Manchmal geht’s nicht anders, das Unternehmen muss sich von Mitarbeitern trennen. Selbst wenn es das nicht gerne macht. Dafür können ein markbedingt erzwungener Stellenabbau oder andere betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten verantwortlich sein. Vieles ist denkbar, was die Arbeitgeber – und damit Sie selbst als Arbeitnehmer – in eine solche Situation bringen kann. Dabei ist das Arbeitsverhältnis ja eigentlich vollkommen in Ordnung, personenbezogene Gründe existieren in den meisten Fällen nicht. Der Noch-Arbeitgeber ist daran interessiert, den Arbeitnehmer auf seinem zukünftigen Weg zu unterstützen, und bietet ihm – oder ihr – die firmenfinanzierte Outplacement-Beratung an. Übersetzt übrigens ein interessantes Wortkonstrukt: „Rausschmiss-Beratung“. So darf und sollte diese Hilfestellung aber beileibe nicht verstanden werden:
Der Begriff „Outplacement-Berater“ ist bislang nicht im klassischen Sinne geschützt. Grundsätzlich darf sich jeder so nennen. Es existiert ein Fachverband, allerdings ohne einheitliche Qualitätsstandards und lediglich mit zwei Hand voll Mitgliedern – der Fachverband Outplacement-Beratung im BDU, dem Bund deutscher Unternehmensberater. Das heißt aber keinesfalls, dass es sich hier nicht um absolute Spezialisten ihrer Disziplin handeln würde. Immerhin blickt der Berufsstand trotz seiner Lifestyle-orientiert und amerikanisiert anmutenden Bezeichnung auf eine Geschichte seit 1979 zurück.
Wer von seinem Arbeitgeber einen Outplacement-Berater zur Seite gestellt bekommt, hat schon mal die zähneknirschende Gewissheit, dass der aktuelle Job nicht von Dauer ist. Die Trennung steht bevor, aus welchen Gründen auch immer. Umso angenehmer aber, dass die seriös, fair und einvernehmlich abgewickelt werden soll. Es soll zwar die Stelle abgebaut, aber der Arbeitnehmer nicht zerstört werden. Ganz im Gegenteil. Mit Hilfe der Outplacement-Berater soll er möglichst zeitnah einen Job in einem anderen Unternehmen erhalten. In seltenen Fällen funktioniert das fließend und übergangslos; üblicherweise bewegt sich das in einem Zeitraum von etwa einem halben Jahr. Auch auf drei Monate befristete Modelle werden angeboten.
Die Variante Outplacement birgt Vorzüge für alle Beteiligten. Der Arbeitnehmer hat deutlich gesteigerte Chancen auf einen Anschlussarbeitsplatz, außerdem ist es ganz schlicht und simpel eine Aufwertung der eigenen Person. Man fühlt sich nicht aufs Abstellgleis geschoben und in der Arbeitsmarktwildnis ausgesetzt. Eine Frage der Achtung und des gegenseitigen Respekts. Das Unternehmen stärkt die Firmenphilosophie und bekennt sich zu sozialer Verantwortung. Zudem entsteht durch die einvernehmliche Trennung kein unangenehmes und kostspieliges Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Ganz im Gegenteil, es wird sogar das eigene Image gestärkt.
Outplacement wird im Fall des Falles natürlich vertraglich vereinbart. Verbleibt die Frage, ob man diesen Vertrag als Noch-Arbeitnehmer wirklich unterschreiben soll oder daraus reale Nachteile entstehen. Unterschreiben sie den Outplacement-Vertrag, verlieren Sie selbstredend die Möglichkeit, eine Abwendungsklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Ganz drastisch ausgedrückt, reichen Sie dem Unternehmen sämtliche Möglichkeiten an die Hand, sich von Ihnen klagefrei zu verabschieden. Das kann insbesondere dann zum Nachteil werden, wenn die Abfindung zu niedrig ist oder das Outplacement für einen unrealistisch kurzen Zeitraum gilt. Auf der anderen Seite der Medaille steht die Ist-Situation. Sie sind bald raus, das ist mal Fakt. Was Sie hier unterschreiben sollen, ist die seriöse, konstruktive und verantwortliche Variante eines Aufhebungsvertrages im beiderseitigen Einvernehmen.
Bei einer Outplacement-Beratung erhalten Sie zahlreiche Unterstützungen, die Ihnen vermutlich auf anderem Wegen nicht zur Verfügung stehen würden. Sie werden gecoacht, Ihre Fähigkeiten und Marktchancen werden analysiert und erfolgsträchtig ins richtige Licht gerückt. Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen werden höchst professionell gestaltet. Zudem erhalten Sie zielführende Tipps zur wirksamen Eigendarstellung. Bei manchen Outplacement-Beratern bekommen Sie sogar ein videogestütztes Interview-Training, was Ihnen deutlich mehr Selbstsicherheit bei bevorstehenden Bewerbungsgesprächen verleiht. Die Vorteile sind immens. Allerdings ist der Erfolg möglich, aber keinesfalls garantiert. Sie lassen sich auf ein Lotteriespiel ein, jedoch ein durchaus vertrauenswürdiges: Bereits im Jahr 2004 waren die Outplacement-Beratungen des BDU zu 95 Prozent von Erfolg gekrönt.
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