Wo liegt der Unterschied zwischen Vorstellungs- und Einstellungsgespräch?

Das erfährst Du in diesem Job-Ratgeber:

Das Vorstellungsgespräch – so sagt es bereit der Name – dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Bewerbern und Unternehmen bzw. den Personalverantwortlichen. Man will wissen, ob und wie gut man zueinander passt, ob die jeweiligen Vorstellungen deckungsgleich mit den Anforderungen sind. Und das wohlgemerkt auf beiden Seiten. Konkrete Entscheidungen, ob der – oder die – Jobsuchende die Stelle erhalten wird, werden an dieser Stelle höchst selten getroffen. Letztlich steht ja noch der Vergleich mit weiteren Bewerbern im Raum, die ebenfalls eingeladen worden sind. Beim Einstellungsgespräch ist diese Entscheidung seitens des Unternehmens gefällt. Üblicherweise geht es jetzt an letzte Details und konkrete Fakten vor der Vertragsunterzeichnung.

Auf das Vorstellungsgespräch hatte der Jobsuchende sich kleinlich und penibel vorbereitet. Online und offline wurden sämtliche relevanten Informationen über die betreffende Stelle und den Arbeitgeber gesucht und notiert. Um pünktlich und korrekt vor Ort zu sein, wurden der Anfahrtsweg vorher festgelegt und auch mögliche Verzögerungen durch Stau und öffentliche Verkehrsmittel eingeplant. Die Kleidung, die Frisur und das gesamte Outfit wurden dezent businessmäßig abgestimmt. Die individuelle Ausstrahlung hat man sich noch einmal vor Augen gehalten, um so authentisch, höflich und freundlich wie möglich im Gespräch aufzutreten.

Wenn das Bewerbungsgespräch sich wunschgemäß entwickelt

Im Vorstellungsinterview hat der Jobsuchende mit sinnvollen, berufsbezogenen Antworten und selbstbewusstem Auftreten überzeugt. Fangfragen hat er stressfrei weggesteckt und sie als Aufhänger für die positive Gesprächsführung genutzt. Durch die gesamte Erscheinung konnte die schriftliche Bewerbung mit Leben gefüllt werden, ohne dass Zweifel verblieben sind. Am Ende des Erstgesprächs kam dann das erhoffte bis befürchtete „Wir melden uns bei Ihnen“. Und plötzlich kommt die schriftliche oder telefonische Einladung zum Einstellungsgespräch.

Der Gang durchs Unternehmen – ein netter und seriöser Wesenszug

Üblich bei einem Einstellungsgespräch ist, dass der künftige Mitarbeiter – die künftige Mitarbeiterin – nun noch mal durch das Unternehmen mitsamt den entsprechenden Abteilungen geführt wird. Das kann schon für erste Kontakte zum Kollegium sorgen, kann auch noch einmal konkreter über die Produktion und die Produkte informieren. Je nach Branche wird der „ehemalige“ Jobsuchende in die betrieblichen Gegebenheiten eingeführt. In Bereichen, in denen der Zugang unkompliziert möglich ist, geschieht das nicht selten vor der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag; sicherheitssensible Firmen handhaben das häufig erst im Anschluss daran.

Das Einstellungsgespräch – jetzt geht’s an letzte Fakten

Solange der Arbeitsvertrag nicht von beiden Seiten unterzeichnet ist, hat man den Job noch nicht, soviel ist klar. Noch immer gibt es viele Einzelheiten zu klären. Die gute Nachricht trotzdem gleich vorweg: Wer die Einladung zu einem Einstellungsgespräch erhält, kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Jobsuche mitsamt Vorstellungsgespräch erfolgreich verlaufen ist. Man hat es geschafft, sich geben die Vielzahl der Mitbewerber durchzusetzen. Nun müssen die letzten Aspekte besprochen werden wie das mögliche Anfangsdatum, die Rahmenbedingungen und – darum geht es letztlich – das Gehalt.

Die Frage nach dem Wunschgehalt – ein Pokerspiel mit Maßen

Ganz sicher hat der Arbeitgeber eigene Vorstellungen davon, wie hoch die Stelle dotiert ist und welche freiwilligen Leistungen er zu zahlen bereit ist. In jedem Betrieb ist jeder Arbeitsplatz ein wichtiger Teil der Gesamtstruktur, allerdings auch einer, der sich rechnen muss, um die Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. Das will sagen: Wenn Sie auf die Frage nach dem Wunschgehalt antworten müssen, sollten Sie sich zuvor darüber informiert haben, welche Gehaltssätze für den Job branchenüblich – und auch vor dem Hintergrund regionaler Unterschiede – gezahlt werden. Für realistisch rechenbare Zahlen können Sie die persönliche Qualifikation, das Alter, die Berufserfahrung und weitere Faktoren zugrunde legen. Dass gefragte Spezialisten, von denen das Unternehmen sich entsprechendes Wachstumspotenzial erhofft, hier höher ansetzen können als ungelernte Arbeitnehmer, ist eine allgemeingültige Selbstverständlichkeit. Letztlich ändert aber auch das nichts daran, dass – in der Relation zur jeweiligen Stelle – die Gehaltsvorstellungen nicht utopisch hoch angesetzt werden sollten. Denn noch immer kann es passieren, dass der Entscheider sich vor den Kopf gestoßen fühlt und Ihnen sagt: „Dann kommen wir wohl doch nicht zusammen“. Der eigene Marktwert entscheidet, Steigerungspotenzial darf in dieser Phase durchaus noch verbleiben.

Ruhe bewahren – den Arbeitsvertrag punktgenau studieren

Trotz aller Euphorie sollten Sie den Arbeitsvertrag in Ruhe und sogar möglichst nicht sofort unterzeichnen. Seriöse Unternehmen geben Ihnen angemessene Zeit, sich mit den Unterlagen und den darin enthaltenen Aspekten wie der Probezeit, dem Einstiegsgehalt und Gehaltssteigerungen zu beschäftigen. Je nach Branche und zu besetzender Position können Art und Umfang des Vertrags sehr unterschiedlich ausfallen. Und das muss, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden, für beide Seiten passen. Kein Mensch hat etwas davon, wenn aus Angst, den Job nicht zu bekommen, ein Dokument unterzeichnet wird, dem der Arbeitnehmer in der Realität nicht entsprechen kann.

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